Schutzauftrag nach §8a SGB

Der Kinderschutz ist ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit in unserem Familienzentrum. Die Mitarbeiterinnen sind sich ihrer Verantwortung diesbezüglich und der gesetzlichen Bestimmungen bewusst und unterstützen die Familien in ihren Erziehungsaufgaben.

Dazu halten wir kontinuierlich Kontakt zu den Familien (Entwicklungs-, Tür-und Angelgespräche) und sprechen die Eltern auf mögliche Entwicklungsverzögerungen an bzw. schlagen Beratungsangebote vor.

 

Es gibt festgelegte Richtlinien, nach denen Träger, Leitung und Mitarbeitende handeln, wenn ein Verdacht auf Kindeswohlgefährdung vorliegt. Dazu gehören verschiedene Handlungsschritte und Bögen zur Einschätzung und Dokumentation der Situation. Des Weiteren besteht ein Kooperationsvertrag mit einer qualifizierten, erfahrenen Fachkraft, die bei der Einschätzung einer eventuellen Kindeswohlgefährdung unterstützend tätig werden kann.

 

Der Datenschutz ist jederzeit gewährleistet, da Daten erst nach der Erteilung einer Schweigepflichtentbindung seitens der Eltern an Dritte weitergegeben werden; persönliche Daten werden in einem verschlossenen Aktenschrank aufbewahrt. Um den Eltern jederzeit als vertrauensvoller Ansprechpartner zur Seite zu stehen, pflegen wir einen engen und offenen Kontakt zu ihnen und den Beratungsstellen, der Frühförderstelle, Kinderärzten und dem Jugendamt.

 

Nähere Informationen finden Sie in unserem Qualitätshandbuch BETA sowie in unserem Kinderschutzkonzept.