Krankheiten
Wenn ihr Kind nicht in die Einrichtung kommen kann, bitten wir um eine telefonische Benachrichtigung, eine Rückmeldung über die Kita-Info-App oder eine Benachrichtigung per Mail an ev.kita.rauhehardt@TVB-IS.de. Bei Ansteckungserkrankungen des Kindes besagt das Infektionsschutzgesetz vom 01.01.2001, dass Eltern dazu verpflichtet sind, die Einrichtung unverzüglich zu informieren: Ein Besuch der Einrichtung ist in der Zeit der Erkrankung nicht möglich. Bitte orientieren Sie sich an der Wiederzulassungstabelle (siehe Anhang). In dieser ist zu entnehmen, für welche Erkrankungen welche Regelungen gelten.