Anmeldung, Aufnahmeverfahren und Kündigung

In der ersten Novemberhälfte finden in Iserlohn jedes Jahr die Anmeldewochen statt.

Jedes Jahr bieten wir Ihnen verschiedene Tage zum Kennenlernen unseres Familienzentrums an. Diese finden Sie unter Aktuelles. Diese Tage bieten die Gelegenheit, das Fachpersonal sowie die Räumlichkeiten kennenzulernen. Eltern haben die Möglichkeit Fragen zu stellen und dürfen dabei vor allem auf ihr Bauchgefühl hören, ob ihnen und ihrem Kind die Einrichtung zusagt.

 

Natürlich haben Eltern jederzeit die Möglichkeit, in einem persönlichen Gespräch mit der Leitung oder Abwesenheitsvertretung eine Voranmeldung auszufüllen. Eltern erfahren in diesem Gespräch mehr über die Schwerpunkte der konzeptionellen Arbeit und erhalten die Aufnahmekriterien mit dem Anmeldeformular. Diese werden jährlich im Rat der Tageseinrichtung neu überprüft und gegebenenfalls angepasst.

 

Die endgültige Aufnahme erfolgt durch den Aufnahmevertrag, welcher zwischen den Erziehungsberechtigten und dem Trägerverbund für Tageseinrichtungen für Kinder (vertreten durch die Leitung) im Ev. Kirchenkreis Iserlohn geschlossen wird.

 

Am ersten Kindergartentag muss spätestens die beim Aufnahmegespräch ausgehändigte ärztliche Bescheinigung vorliegen. Ebenso benötigen wir schon zur Vertragsunterzeichnung den Masernimpfnachweis (Impfausweis) sowie das U-Untersuchungsheft.

 

Im Mai werden die Eltern zu einem Aufnahmegespräch eingeladen. Die Leitung möchte bei diesem Gespräch einige wichtige Aspekte, zum Beispiel über den Verlauf der Schwangerschaft, Geburt etc. erfahren. Im Fokus des Gespräches steht aber das Kind mit all seinen Bedürfnissen, Gewohnheiten und Ritualen. Wir verstehen Eltern von Beginn an als Experten ihrer Kinder und nur durch einen guten und intensiven Austausch kann eine behutsame Brücke für das Kind gebaut und eine Erziehungspartnerschaft aufgebaut werden.

 

Die Entscheidung, in welche Gruppe das Kind aufgenommen wird, liegt bei der Leitung und ihrem Team. Jedoch versuchen wir auch hierbei, Elternwünsche zu berücksichtigen.

 

Mit einer Frist von drei Monaten kann der Vertrag zum Ende eines jeden Kindergartenjahres gekündigt werden. Mit Benennung eines wichtigen Grundes kann eine außerordentliche Kündigung (§626 BGB) von den Erziehungsberechtigten vorgenommen werden. Bei Verstoß gegen Bestimmungen, welche im Vertrag aufgeführt sind, oder aus sonstigen wichtigen Gründen kann der Vertrag durch den Träger gekündigt werden.