Der gesetzliche Auftrag des Familienzentrums
Der Auftrag von Tageseinrichtungen für Kinder, bzw. Familienzentren, ist es, die Entwicklung eines jeden Kindes zu einer eigenverantwortlichen sowie gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu fördern, ebenso in der Familie Bildung und Erziehung zu unterstützen und zu ergänzen und Eltern dabei zu helfen, Erwerbstätigkeit und Kindererziehung zu vereinbaren. (§22 SGB VIII)
Wir verstehen Eltern als Experten ihrer Kinder und freuen uns auf den Aufbau einer vertrauensvollen Erziehungspartnerschaft. Denn eines steht fest: Ein Kind kann sich nur dann gut entwickeln, wenn es sich wohl und sicher geborgen fühlt. Wir helfen ihrem Kind dabei, dieses Vertrauen zu fassen und es bei all seinen Entwicklungsschritten zu unterstützen und zu begleiten.